Was auch weiterhin gilt

Bisherige Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Corona-Situation bestehen weiterhin!

Folgende bisherigen, vom Vorstand in seiner Sitzung am 28.07.2020 beschlossenen Maßnahmen besitzen auch entsprechend der aktuellen Vorgaben weiterhin Gültigkeit:

1. Nach wie vor muss der Mindestabstand zu anderen Clubmitgliedern und Spielern von mindestens 1,5 m durchgängig auf der Anlage eingehalten werden.

2. Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden! Der Clubraum darf ebenfalls nur einzeln und nur zur Entnahme von Getränken nach Eintrag in die Getränkeliste betreten werden. Bei besonderen Gelegenheiten ist ein Aufenthalt mit mehreren Personen im Clubraum nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand zwecks Absprache von Verhaltensregeln möglich.

Bei Nutzung dieser Räumlichkeit ist selbstverständlich ein Mund-Nasen- Schutz zu tragen ! Zudem müssen die bereitgestellten Desinfektionsmittel benutzt werden!

Die Küche darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand genutzt werden.

3. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen. Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 01.11.2020

Der Vorstand TC Güls